Auto, Smartphone, Tisch, Stuhl, Notebook – fast jeder Unternehmer nutzt private Gegenstände betrieblich. In vielen Fällen bringen sie diese nicht aktiv in das Unternehmen ein. Damit verschenken sie eine gute Möglichkeit, um zusätzliches Abschreibungsvolumen zu generieren, das sich gewinn- und abgabenmindernd auswirkt. Der Schlüsselbegriff ist die Einlage eines Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen.
Gesellschafterverrechnungskonten sind in vielen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gang und gäbe. Die Hilfskonten werden verwendet, um beispielsweise Auslagen, die Gesellschafter vorstrecken, und private Aufwendungen von Gesellschaftern zu buchen. Doch in der Praxis kann dies zu Problemen führen.
Eine Gehaltserhöhung scheitert nicht selten an den darauf zu zahlenden hohen Sozialabgaben und der Lohnsteuer. Doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn beziehungsweise Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei oder zumindest abgabenärmere Zuwendungen zukommen zu lassen und ihnen somit zu danken, sie zu motivieren und zu binden. Nachfolgend sind zwölf von ihnen aufgeführt.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie halten an und zunehmend mehr Unternehmen geraten durch die Einschränkungen in Schwierigkeiten. Dabei rechneten bereits vor dem gegenwärtigen „Lockdown light“ 61 Prozent der deutschen Firmen der Konjunkturumfrage Herbst 2020 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zufolge für das Gesamtjahr 2020 mit einem Umsatzrückgang. Kleine und mittelständische Unternehmen, die in Schwierigkeiten geraten sind, sollten sich daher nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel über die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Krisenberatung.
Steuernachzahlungen sind schmerzlich, zumal nicht nur die Nachzahlungen für das betreffende Steuerjahr damit verbunden sind, sondern meist auch Erhöhungen der Vorauszahlungen. Doch das ist nur ein Teil der Hiobsbotschaft, die oft mit einem Steuerbescheid einhergeht. Der zweite Teil betrifft die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Obwohl diese seit 2018 ebenfalls nach dem nachweislichen Einkommen festgesetzt werden, führt dieses Prozedere für so manchen freiwillig gesetzlich versicherten Unternehmer oder Freiberufler immer noch zu bösen Überraschungen. Doch das muss nicht sein.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) fördert bis zum 31. Dezember 2020 professionelle Beratungen für von Corona betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Dadurch sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Um den Zuschuss zu erhalten, dessen Höhe sowohl von den Beratungskosten als auch vom Standort abhängt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und Bedingungen berücksichtigt werden.
Wer nach Hinweisen sucht, wie sich ein guter Steuerberater erkennen lässt, findet im Internet viele Empfehlungen. Beliebt sind einfache Checklisten, die wichtige Aspekte auf den Punkt bringen. Allerdings ist das Thema in der Praxis komplexer.
Ausgefallene Veranstaltungen und Aufträge, geschlossene Hotels und Geschäfte – zahlreiche Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können im Angesicht des Coronavirus und der Maßnahmen zu seiner Eindämmung ihr Geschäft nicht mehr ausüben. Ihnen sind plötzlich alle Möglichkeiten, Einnahmen zu generieren, entzogen. Um die Folgen abzufedern, haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Schutzschild aus dem Boden gestampft. Jedoch ist dieses bis dato eher für Großunternehmen interessant, die ihre eigenen Banken haben. Bis es weitere Angebote gibt, hilft allen anderen Unternehmen nur, ihr tägliches Handeln auf die Sicherung ihrer Liquidität auszurichten.